Samstag, 7. März 2020

Welche 🐶Haltungsform ist wenig artgerecht und damit tierschutzrechtlich bedenklich?

1. Die Haltung eines großen Hundes in einer kleinen Etagenwohnung.

2. Einen Hund nicht täglich zu füttern.

3. Ein Einzeltier in der Wohnung oder oder im Zwinger mehr als acht Stunden alleine zu lassen.

4. Einen gesunden Hund jeden Tag dreimal für jeweils 20 Minuten an einer kurzen Leine auszuführen.

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