Sonntag, 22. März 2020

Was passiert mit dem 🐶Hund, wenn Herrchen in 😷Quarantäne steckt?

Der Coronavirus ist in aller Munde. 

Deshalb kümmern wir uns nun einmal um die Frage: "Was passiert mit Hunden, wenn Herrchen oder Frauchen (oder auch beide) wegen einer Infektion mit COVID 19 (Coronavirus) in Quarantäne stecken?"

In Deutschland müssen immer mehr Menschen in häusliche Quarantäne (Heimabsonderung), weil sie mit dem Coronavirus infiziert sind oder Kontakt mit infizierten Menschen hatten. Das Risiko weiterer Infektionen soll so minimiert werden.

Der eigene Hund muss in dieser Zeit auch versorgt werden - da müssen die Hundebesitzer also einiges organisieren!
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Wer als Hundehalter das Bett verlassen kann und wenig Symptome zeigt und zudem noch einen Garten hat, kann sich um seinen Vierbeiner auch während der Quarantäne kümmern. Schwierig wird die Lage jedoch, wenn man keinen eigenen Garten hat oder gesundheitlich nicht das Bett verlassen kann. Dann ist Hilfe nötig!

Am besten ist, der Hundehalter- oder die Hundehalterin informieren sich im Vorfeld einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus um eine geeignete Betreuungsstelle für den eigenen Hund, wenn der geschilderte "Notfall" eintritt. Man sollte eine Person kennen, die im Ernstfall, die Betreuung des Tieres übernehmen könnte.

Rechtslage bei uns in Deutschland

Alle Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen werden in Deutschland von den Bundesländern verhängt. Von den örtlichen Gesundheitsämtern wird Quarantäne verhängt, falls das nötig wird. Auch entscheiden die Gesundheitsämter in einzelnen Fälle über weitere Sicherheitsmaßnahmen.

Ist es mit dem Recht auf persönliche Freiheit also vorbei? Die Anweisungen des Gesundheitsamtes sind auf jedenfall einzuhalten. Quarantäne (also Hausarrest) kann zum Schutz der Allgemeinheit auch gegen den Willen der infizierten Person verhängt werden. Wenn der Betroffene widerspricht, kann die Entscheidung auch per Gerichtsbeschluss durchgesetzt werden. Im übrigen kann es auch zu einer Geld- bzw. sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen, wenn eine von offizieller Stelle verordnete Quarantäne nicht eingehalten wird.

Wie ist die Rechtslage in Österreich?

In unserem Nachbarland Österreich sieht die Rechtslange ähnlich aus. Dort wird eine Quarantäne und deren Dauer von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt. 

In der Regel wird bei dem neuartigen Coronavirus (COVID-19) eine Quarantäne von 14 Tagen festgelegt. Auch in Österreich muss das Haustier bzw. der Hund während der "Quarantäne-Zeit" von einer anderen Person betreut werden, falls kein Garten vorhanden ist, um dem Hund Freilauf für sein "Geschäft" bieten zu können. 

Wenn eine gesunde Person den Hund betreut, muss mit dem zuständigen Amtsarzt- bzw. mit der Amtsärztin abgeklärt werden, welche Hygienemaßnahmen die Übernahme des Haustieres beim Eingang der Wohnung von einer anderen Person erfolgen kann oder wie das Tier zum Hundehalter zurück gebracht werden kann. 

Den Behörden in Österreich ist zu folgen.
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Hunde sind nicht betroffen vom Coronavirus!

Hunde sind vom aktuellen Virus (SARS-CoV-2) im übrigen nicht betroffen, auch wenn manche reißerische Schlagzeilen das erzählen wollen. Die Angst, dass sich Hunde mit dem Coronavirus infizieren können und verbreiten können, ist laut Experten unbegründet. Mehr dazu findet Ihr im folgenden Artikel: 

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